Wie Ihr wisst, bin ich mit eigenen Designs auf Spreadshirt in meinem eigenen Spreadshirtshop aktiv. Zudem platziere ich meine T-Shirt Designs unter dem Namen Kreativlaube auf dem internationalen Spreadshirt Marktplatz. Das führt dazu, dass ich mir einen Haufen Keywords in Englisch und manchmal auch Spanisch ausdenken muss. (Mehr Sprachen hab ich leider nicht so gut drauf.)
Nun habe ich gesehen, dass man beim Konkurrenten Shirtinator.de auch eigene T-Shirt Kampagnen starten und ein bisschen was verdienen kann.
Nett!
Das heißt, man lädt ein Design hoch, gibt an, wie viele T-Shirts man in einem wählbaren Zeitraum von 3 Tagen oder 1-3 Wochen zu verkaufen gedenkt und legt eine Summe fest, mit der man am Verkauf beteiligt sein möchte – die Provision. Dann startet man die Kampagne und macht eigenständig Werbung zum Beispiel über Facebook , Twitter und Co. Das Motiv gibt es nur in diesem Zeitraum zu kaufen – und auch nur auf den vorab ausgewählten Produkten. Ich habe das mal hier in meiner Kampagne ausprobiert.
Da das Design meiner Meinung nach eher von Frauen als Männern getragen wird, habe ich als Basis-Shirt ein Damenshirt gewählt. Meine privaten Käufe wurden bisher in diesem Laden nicht enttäuscht, die Qualität der T-Shirts und der Drucke ist anständig und robust. Abhängig vom Design habe ich auch nur ein weißes Shirt gewählt, da meiner Meinung nach das Design auf weißem Grund am besten wirkt.
Nun muss ich warten, ob sich mein Verkaufsziel erfüllt, das heißt, ob die von mir festgelegten 50 T-Shirts verkauft werden. Shirtinator produziert die T-Shirts erst, sobald ich 1 Euro Provision (ohne Mehrwertsteuer) erhalten würde. Das bedeutet: Wenn ich 50 T-Shirts verkaufen möchte und an einem T-Shirt eine Provision von 1 Euro Brutto festgelegt habe, müssen mindestens 2 Bestellungen eingehen, bevor Shirtinator das T-Shirt drucken lässt. (1 verkauftes T-Shirt ergibt nur eine Netto-Provision von 84 Cent. ) Tritt ein Besteller von seinem Kauf zurück, zum Beispiel durch Widerruf, erhalte ich für diese Bestellung trotz Abwicklung keine Provision. Jedoch trage ich auch keine Kosten. Shirtinator stellt das Tshirt inklusive Druck mit einem bestimmten Basispreis zur Verfügung; Versand, Abwicklung und Retouren/Reklamation laufen komplett über Shirtinator ab und werden mir nicht zulasten gelegt.
Anders als bei Contest-Verkaufsplattformen wie Quertee oder ähnlichen, erhält Shirtinator nur für den gewählten Zeitraum mit Erstellen Eurer Kampagne die Lizenz zum Drucken. Nach Abschluss des Kampagnenzeitraums liegt das alleine Recht über Euer Motiv wieder bei Euch und kann nicht weiterverwendet werden.
Klingt bisher alles sehr gut und easy peasy. Jedoch gibt es Einiges abzuwägen.
Laut AGB erhalte ich ab 50 Euro Provision (ohne Mehrwertsteuer) eine Auszahlung. Das heißt: Haben sich nur 3 T-Shirts bis zum Ende dieser Verkaufskampagne verkauft und bekomme ich 3 Euro Provision je Shirt (Ohne Umsatzsteuer), erhalte ich zwar die von mir angegebene Provision gut geschrieben, muss aber wohl noch ein paar Kampagnen fahren, bis sich die Verkäufe so erfolgreich zeigen, dass ich auch auf die 50 Euro (netto) auszahlbare Provision komme.
Natürlich ist Shirtinator nicht doof und denkt als Unternehmen auch an eine eigene Gewinnmaximierung:
Lege ich als Kampagnenziel fest, dass ich 50 T-Shirts mit der von mir festgelegten Provision je Shirt verkaufen möchte, weist mir Shirtinator direkt bei Kampagnenerstellung die zugehörige Provision aus. Achtung, das ist jedoch die maximale Brutto-Provision, die ich an dieser Kampagne verdienen kann. Angenommen, ich habe als Kampagneziel 50 T-Shirts festgelegt und mir wird eine Bruttoprovision von 500 Euro auf der Basis meiner festgelegten Provision ausgewiesen, erhalte ich bei Verkauf ALLER 50 Shirts also 420,17 Euro ausgezahlt. Nun verkaufen sich aber 100 statt 50 Shirts: Ich erhalte dennoch nur die festgelegte Posivion meines Verkaufsziels. Von den restlichen 50 Shirts sehe ich keine Provision wie für das festgelegte Verkaufsziel.
Ich muss jedoch an dieser Stelle einen kleinen Wermutstropfen einbringen – ja, noch einen.
Grundsätzlich darf jeder Kampagnen erstellen, also Designs hochladen und verkaufen – Privat und gewerblich. All das klingt super lecker: „Verkauf ich eben 14x im Jahr 3 T-Shirts, habe ich auch das Geld für den Urlaubsbungalow an der Ostsee zusammen.“ Nun sollte man sich als Privatperson dennoch fragen: Sieht der Gesetzgeber das genauso? Denn laut Gesetz ist jeder Verkauf von Waren Gewerbeschein-pflichtig, wenn diese zum Zwecke des Verkaufs gefertigt werden. Da den Vertrieb und die Produktion Shirtinator übernimmt, ist Shirtinator gewerbepflichtig. Doch sollte man sich die Frage stellen, ob man mit einem Extra-Verdienst durch Provision nicht doch in die Sparte „Verdienst aus selbständiger Arbeit“ fällt und dies nicht zumindest bei der Steuererklärung angeben muss, ggf. aber doch dann als selbständig Tätiger gilt. Wer also einfach mal hinzuverdienen will und nicht über einen Gewerbeschein verfügt, muss sich vorab gründlich informieren.
Fazit:
Die Handhabung und Erstellung von Shirtinator-Kampagnen ist sehr einfach und geht schnell vonstatten.
Wer kleines Geld mit einer aufwandlosen Hobby-Tätigkeit zuverdienen möchte, sollte sich kleine Verkaufsziele stecken und mehrere Kampagnen fahren.
Generell gilt: Da Shirtinator keine Werbung für Dich macht, liegt also das Marketing vollständig in deiner eigenen Hand. Wer viel verkaufen möchte, ist angewiesen auf die zeitpunktgenaue Werbung in sozialen Netzwerken und die effektive, zeitnahe Nutzung andere Werbekanäle. Da 3 Wochend der längste Kampagnenzeitraum sind, sollte also wissen, was man tut: Welche Zielgruppe man ansprechen möchte und wie man schnellstmöglich an viele Menschen die Kampagne heranbringt.
Wer nicht damit zurecht kommt, dass das eigene Motiv vielleicht das Verkaufsziel sprengt und unerwartet erfolgreich ist, sodass ihm die Provision des Mehrverkaufs flöten geht, sollte in Erwägung ziehen, das Motiv entweder mit höherem Verkaufsziel erneut als Kampagne oder auf anderen Marktplätzen einzustellen.
Wichtig bleibt es, die Einnahme- und Gewerbetreibenden-Bedingungen zum eigenen Schutz und in Eigenregie zu erörtern, denn nur Ihr seid es, die rechtlich für Verstöße gegen die Einkommenssteuergesetze und Gewerberegulierungen geahndet werden.